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des Deutschen Reichs  
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Reichskanzler des Deutschen Reiches

Reichskanzler war von 1871 bis 1945 die Amtsbezeichnung des Regierungschefs des Deutschen Reiches.
In dieser Rolle stand er dem
Kabinett – von 1871 bis 1918 der sogenannten Reichsleitung, vor.

Diese Amtsbezeichnung entstammt der deutschen Kanzler-Tradition des Mittelalters und der Frühen Neuzeit.

Derzeit ist kein legitim ernannter Reichskanzler vorstehend. Im Fall seiner Vertretung gilt das Gesetz, betreffend die Stellvertretung des Reichskanzlers vom 17. März 1878, hier ..........
Zusätzlich sind die Gesetzesänderungen vom 28.Oktober 1918 zu berücksichtigen, hier.......

 

     

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